AGBs

AGBs

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

gültig ab 01.10.2008

 

Wir liefern und arbeiten ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehenden Bedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Trotz Widerspruchs gegen unsere Bedingungen akzeptiert der Vertragspartner diese bei Abnahme der Ware. Für etwaige Irrtümer und Abweichungen im Katalog, Abbildungen und Preisen, sowie in Rechnungen, behalten wir uns die Berichtigung, bzw. Nachberechnung ausdrücklich vor. Wir sind berechtigt, unsere Verkaufs-, Lieferungs-, und Zahlungs-bedingungen jederzeit zu ändern. Die Aufhebung oder Änderung einer der nachfolgenden Bedingungen ändert nicht die Gültigkeit der übrigen. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde. 

 

1. Auftragserteilung

Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durch-zuführen.

Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlags; in diesem sind die Arbeiten im Einzelnen aufzuführen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt. 

 

2. Preise und Zahlung

Zahlungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes in fällig, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung – ohne Skonto oder sonstige Nachlässe zu leisten.

Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Preise verstehen sich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ab Lager zuzüglich Porto und Verpackung und zuzüglich des am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen Satzes der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ändern sich die Kosten für Löhne, Material und Energie, so behalten wir uns vor, die angegebenen Preise entsprechend zu berichtigen. Der Käufer und Auftraggeber ist nicht von seiner Zahlungspflicht entbunden, wenn ein Verlangen nach Minderung besteht. Das gilt auch dann, wenn der Käufer und Auftraggeber Gegenforderungen an uns geltend macht. Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen, unser Eigentum. 

Der Eigentumsvorbehalt gilt nach § 455 BGB sowie §951 BGB. 

 

3. Lieferung

Alle Lieferungen erfolgen ab Lager und auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Lieferzeit wird nach bestem Können eingehalten, jedoch behalten wir uns in jedem Fall vor, die Lieferung hinauszuschieben, abzulehnen, die Bestellung in Teilsendungen auszuführen oder aufzuheben, ohne dass dem Besteller ein Schadenersatzanspruch zusteht. Lieferzeit bei Bestellungen aus USA bis zu 12 Wochen. Dem Käufer entstehende Kosten und Folgeschäden für Einbau von fehlerhaften Teilen können nicht übernommen werden. Unsere Verkaufspreise verstehen sich ab unserem Lager, bzw. ab Werk. Die Wahl der günstigsten Versandart bleibt uns überlassen.Für den Nachweis des ordnungs-gemäßen Versandes ist die Vorlage der Empfangsquittungen des jeweiligen Transportführers ausreichend.

 

4. Verpackung

Für Transportschäden wird jede Haftung abgelehnt.

 

5. Warenrücknahme

Ordnungsgemäß gelieferte Waren werden nur nach vorheriger Zustimmung durch uns zurückgenommen. In diesem Falle behalten wir uns vor, höchstens 90% des Nettowarenwerts gut zu schreiben, wenn sich die Ware und die Verpackung noch in verkaufsfähigem Zustand, d.h. ungeöffnete Originalverpackung, befindet. Die Rücksendung hat auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen. Bei Rücknahme, deren Grund wir nicht zu vertreten haben, ist der Käufer verpflichtet, für den Betrag andere Ware zu beziehen. Gutschriften gelten 6 Monate und sind der Neubestellung beizufügen.

 

6. Gewährleistung

Bei anerkannten Mängeln besteht eine Verpflichtung zur Ersatzlieferung fehlerfreier Ware oder Nachbesserung. Eine Vergütung für entgangenen Gewinn lehnen wir ab. Das gleiche gilt für Schäden, die an anderen Gegenständen aufgrund des Einbaus der von uns gelieferten Materialien entstehen. Durch eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an der Ware erlischt das Recht zur Mängelrüge. Bei Waren, die unter Fabrikgarantie (alle US-Zubehörteile) gebracht werden, wird nur in soweit eine Haftung übernommen, als von den Seiten der betreffenden Hersteller Ersatz geleistet wird. Wir treten alle Ansprüche, die wir gegen den jeweiligen Hersteller und/oder Vorlieferanten haben, an den Auftraggeber ab. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass uns in jedem Fall als Ersten Gelegenheit gegeben wird, zu Gewährleistungsansprüchen Stellung zu nehmen und Vorschläge zur Behebung eines eventuellen Mangels machen zu können. Folgekosten können von uns in keiner Form übernommen werden. Alle Zubehörteile sind ohne ABE/EG-Betriebserlaubnis. Ein Einbau muss mit den örtlichen Behörden abgesprochen werden. Der Einbau muss durch qualifiziertes Fachpersonal vorgenommen werden. Wenn uns nicht innerhalb 3 Tagen nach dem Verbau ein vorhandener Mangel angezeigt wird, so wird dadurch durch den Verbauer ein mangelfreier Zustand zum Zeitpunkt des Einbaus bestätigt. Zwangsläufig ergibt sich, dass für einen später eintretenden Mangel auch Einbau- oder Betriebsfehler ursächlich für einen Mangel sein können. 

 

7. Mängelgewährleistung

Unsere Gewährleistungsverpflichtung setzt voraus, dass der Kunde uns erkennbare Mängel nachweist. Später auftretende Mängel sind innerhalb der gleichen Frist, gerechnet ab Entdeckung, schriftlich spezifiziert zu rügen. Dem Kunden obliegt eine Schadensminderungspflicht.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlung ist Jacksonville / USA. Ausschließlicher Gerichtsstand in allen Fällen, unabhängig von der Höhe des Streitwertes und im Urkundenprozess, ist für beide Teile das Gericht Jacksonville / USA, sofern dies nach der geltenden Zivilprozessordnung vereinbart werden kann. Ohne Einfluss bleibt für diesen Fall jedoch, unter welchen Umständen und wo der Auftrag erteilt ist, bzw. ab welchem Ort geliefert wurde.